Tierpfleger*in geringfügig (8h)
Problembericht / Report Scam
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Details
Art der Anzeige | Angebot (Biete) |
Jobkategorie | Fixanstellung |
Arbeitsverhältnis | Geringfügig |
Jobgebiet | Forschung |
Gehalt (brutto) | 512,00 |
Stadt | Salzburg |
Postleitzahl | 5020 |
Bundesland | Salzburg |
Land | Österreich |
Vorgesehener Dienstantritt: 1. April 2025
Beschäftigungsdauer: für die Dauer einer Karenzierung (bis voraussichtlich 29. Februar 2028)
Beschäftigungsausmaß in Wochenstunden: 8
Arbeitszeit: nach Vereinbarung, regelmäßig bzw. mindestens 4 Tage/Woche
Aufgabenbereiche:
Mithilfe bei der Pflege, Haltung und Versorgung der verschiedenen Tierarten im Schulbiologiezentrum (Wirbellose sowie Kleinsäuger und Wasserlebewesen);
Instandhaltung der Räumlichkeiten (Säubern, u.ä.).
Anstellungsvoraussetzungen:
Pflichtschulabschluss;
Erfahrung in der Tierhaltung und -pflege.
Gewünschte persönliche Eigenschaft:
Teamfähigkeit;
selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten;
Freude an der der Arbeit mit lebenden Organismen.
Telefonische Auskünfte werden gerne durch Mag.a Dr.in Lisa Virtbauer unter Tel. Nr. +43/662-8044/7340 gegeben.
Bewerbungsfrist bis 12. Februar 2025
Ihre Bewerbung unter Angabe der Geschäftszahl (GZ A 0031/1-2025) der Stellenausschreibung senden Sie bitte per E-Mail an bewerbung@plus.ac.at .
Allgemeine Informationen:
Allgemeine Informationen zur Arbeit an der PLUS finden Sie hier: https://www.plus.ac.at/personalentwicklung/jobportal/
Die Paris-Lodron-Universität Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen und beim allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer +43/662/8044-2462 sowie unter disability@plus.ac.at.
Leider können die Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen, nicht vergütet werden.
Die Aufnahmen erfolgen nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 (UG) und des Angestelltengesetzes.
- Salzburg 5020
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