Sekretär*in am FB VEG (10h)
Problembericht / Report Scam
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Details
Art der Anzeige | Angebot (Biete) |
Jobkategorie | Fixanstellung |
Arbeitsverhältnis | Teilzeit |
Jobgebiet | Forschung |
Gehalt (brutto) | 640,00 |
Stadt | Salzburg |
Postleitzahl | 5020 |
Bundesland | Salzburg |
Land | Österreich |
Vorgesehener Dienstantritt: ehestmöglich
Beschäftigungsdauer: befristet bis 30. September 2028
Beschäftigungsausmaß in Wochenstunden: 10
Arbeitszeit: nach Vereinbarung
Aufgabenbereiche:
Sekretariat Fachbereichseinheit Rechtsgeschichte/Legal Gender Studies;
Lehrveranstaltungsmanagement;
Prüfungsmanagement;
Studierendenbetreuung;
sonstige Verwaltungsarbeiten.
Anstellungsvoraussetzungen:
Pflichtschulabschluss;
gute Microsoft 365-Kenntnisse.
Erwünschte Zusatzqualifikationen:
Freude am Umgang mit Menschen;
Plusonline-Kenntnisse (interne Fortbildung möglich);
SAP-Kenntnisse (interne Fortbildung möglich).
Gewünschte persönliche Eigenschaft:
Genauigkeit;
Zuverlässigkeit;
Selbständigkeit;
soziale Kompetenzen.
Telefonische Auskünfte werden gerne durch Mag.a Michaela Barbi unter Tel. Nr. +43/662-8044/3552 gegeben.
Bewerbungsfrist bis 12. Februar 2025
Ihre Bewerbung unter Angabe der Geschäftszahl (GZ A 0032/1-2025) der Stellenausschreibung senden Sie bitte per E-Mail an bewerbung@plus.ac.at .
Allgemeine Informationen:
Allgemeine Informationen zur Arbeit an der PLUS finden Sie hier: https://www.plus.ac.at/personalentwicklung/jobportal/
Die Paris-Lodron-Universität Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen und beim allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer +43/662/8044-2462 sowie unter disability@plus.ac.at.
Leider können die Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen, nicht vergütet werden.
Die Aufnahmen erfolgen nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 (UG) und des Angestelltengesetzes.
- Salzburg 5020
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